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30.10.2024: Das Verfassungsgericht verkündet seine Grundsatzentscheidung zum BAföG
Geklagt hatte eine Studentin mit Unterstützung von GEW und fzs, weil das BAföG nicht für ein würdiges Leben reicht und damit grundgesetzwidrig sei. – Bezug ist dabei der Artikel 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Erwartet worden war, dass das Verfassungsgericht mehr oder weniger sinnvoll festlegt, wie hoch das BAföG mindestens sein muss. Stattdessen hat es festgestellt, dass es gar nicht notwendig wäre, dass das BAföG für ein würdevolles Leben reicht – noch nicht einmal fürs pure Überleben müsse es reichen. Die abwegige Begründung: Wer zu arm sei, könne das Studium ja auch abbrechen und nen Job machen, der für ein würdiges Leben reiche; und wenn das ohne Ausbildung oder aus sonstigen Gründen nicht klappe, bekomme man ja Bürgergeld – das ebenfalls gerade wegen der „Zeitenwende“ gekürzt werden soll.
Das zuvor vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte „verfassungsrechtliche (…) Teilhaberecht auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten“ gebe es nicht, der Gesetzgeber könne auf Grund der Begrenztheit finanzieller Mittel mehr oder weniger frei Prioritäten setzen.
Die Hamburger Mitstreiter*innen haben deshalb ihrem heutigen Aktionstag folgendes Motto gegeben: „Würde kommt von Kämpfen. BAföG für Alle – statt Armut per Gesetz!“
Da stimmen wir ein! (Keine Ahnung, ob sich das als Demo-Slogan eignet.)